Besonders abends und in den frühen Morgenstunden im Frühling kommt es immer wieder zu Unfällen mit Wildtieren wie Hasen oder Eichhörnchen. Aber auch größere Tiere wie Hirsch und Wildschwein wechseln dann gerne die Straßenseite und bleiben oft – vom Scheinwerfer geblendet - mitten auf der Straße stehen. Autofahrer sollten deshalb besonders zu den genannten Zeiten sowie in der Brunftzeit der Tiere langsamer und mit erhöhter Vorsicht durch Wälder und Landschaften fahren.
Über 200.000 Wildunfälle werden jährlich an die Versicherer gemeldet - ein Schaden von rund 450 Millionen Euro. Bei Wildunfällen werden jährlich ca. 3.000 Personen verletzt - rund 30 überleben den Unfall dabei nicht. Durch Tempo 100 km/h entwickelt sich z.B. ein 20 kg schweres Reh zum Beispiel zum tonnenschweren Hindernis.
Auch wenn es, besonders für Tierschützer, hart klingt: ausweichen ist nicht immer die beste Lösung. Besonders bei Kleinwild (z.B. Hasen, Fuchs, Eichhörnchen, Wiesel, etc.) raten die Versicherer draufzuhalten. Plötzliche Brems- und Ausweichmanöver sind dabei oft aussichtslos, sie vergrößern meist den Schaden sogar noch. Besonders dann, wenn der Autofahrer dabei in den Gegenverkehr gelangt, im Straßengraben landet oder gegen einen Baum prallt. Die oberste Priorität lautet: keine weiteren Verkehrsteilnehmer gefährden. Denn oft versagt dann auch der Versicherer den Schutz, wenn man in einer Gefahrensituation noch ein unnötiges Risiko eingeht.
Die Teilkasko-Versicherung kommt für entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Neben Hagel, Blitz, Sturm, Brand und Explosion sind auch Wildunfälle versichert. Schäden, die durch den Zusammenprall mit Haarwild entstehen, übernimmt die Versicherung. Für Schäden, die infolge eines Ausweichmanövers entstehen, kommt die Teilkasko dagegen allerdings nur dann auf, wenn die riskante Aktion zum Schutz von Personen oder Sachwerten unbedingt erforderlich war. Bei großen Tieren wie Hirsch oder Wildschwein ist eine Rettungsmaßnahme in der Regel gerechtfertigt. Wer dagegen für Kleinwild bremst, muss den Schaden in der Teilkasko meist selbst begleichen. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof in den Urteilen AZ IV ZR 250/93 sowie IV ZR 202/90 bereits bestätigt.
Wer vollkaskoversichert ist hat es da deutlich besser. Hier werden auch selbstverschuldete Unfälle beglichen, wenn beispielsweise ein Tierfreund nach einer unnötigen Vollbremsung im Straßengraben oder an einem Baum landet. Übrigens: Nicht jeder Unfall mit einem wild lebenden Tier zählt dabei versicherungstechnisch als Wildunfall. Die genaue Regelung erfolgt dabei in § 2 des Bundesjagdgesetzes. Neben Feldhasen, Kaninchen, Murmeltieren, Rehen, Hirschen und Wildschweinen fallen zum Beispiel auch Dachse, Luchse, Füchse und Stein- bzw. Baummarder darunter. Igel, Ratten, Mäuse, Kröten oder auch große Tiere wie Wölfe, Elche, Rentiere oder gar Bären gehören allerdings nicht zur Definition. Auch Federvieh wie Fasan, Enten, Möwen, Tauben, Gänse, Falken und Raben sind in aller Regel nicht mit versichert. Je nach Versicherungen wurde der Kreis der Tiere auch auf einige Nutztiere (z.B. Kühe, Schafe oder Pferde) ausgeweitet. Auch Großvögel oder ausländisches Wild können unter Umständen mit versichert werden
Wer in Gebieten wohnt, in denen es oft Wildwechsel gibt oder wer regelmäßig in wildreichen oder ländlichen Gegenden unterwegs ist, für den lohnt sich eine Erweiterung des Versicherungsschutzes. Unser Versicherungs-Vergleich hilft, beim Auswählen eines passenden Tarifes.