Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist unkompliziert möglich. Wichtig ist lediglich die Kündigungsfrist und der Stichtag des Versicherungsvertrages, den Sie Ihrer Versicherungspolice entnehmen können. Kündigen Sie den bisherigen Vertrag und schließen den neuen Vertrag zum gleichen Zeitpunkt ab. Eine Online-Beantragung ist über unseren
Tarif-Rechner möglich.
Allgemeine Hinweise zur Kündigung
- Die Kündigung muss stets durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgen.
- Kündigen Sie immer schriftlich - am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Fristgerechte Kündigung
- Sie können die Kfz-Versicherung stets zum Ablauf eines Versicherungsjahres wechseln. Das Ablaufdatum steht in Ihrem Versicherungsschein. Überprüfen Sie indealerweise jährlich mittels des Vergleichsrechners, wie hoch das Einsparpotential gegenüber Ihrem aktuellen Tarif ist.
- Die meisten Versicherungsverträge enden am 31. Dezember und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Die Allianz und Unternehmen der ERGO-Verischerungsgruppe (z.B. Victoria, D.A.S und Hamburg-Mannheimer) haben oft abweichende Stichtage.
- Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens einen Monat vor Vertragsende (oft zum 30. November) schriftlich (per Fax in der Regel möglich) vorliegen.
Sonderkündigungsrecht
- Sobald die Versicherung die Versicherungsprämie erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
- Das gleiche gilt, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Sie haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung. Eine Überprüfung, ob Ihr Anbieter noch der Günstigste ist, sollten Sie in diesem Fall auf jeden Fall vornehmen. Nutzen Sie unseren Kfz-Versicherungsvergleich.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel, Neuzulassung oder Abmeldung
- Bei einem Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung (erstmalige Zulassung eines neuen/gebrauchten Fahrzeuges auf Ihren Namen) können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kfz-Versicherung wechseln.
- Wird das Auto verkauft oder komplett abgemeldet, erlischt die Kfz-Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Kfz.
Kündigung im Schadenfall
- Im Schadenfall ist der Wechsel der Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich.
- Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.