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Bleiben Sie am Unfallort
- Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort. Dies kann als Fahrerflucht gewertet werden und ist deshalb strafbar. Auch die eigene Versicherung kann bei einem solchen Fehlverhalten Ansprüche anmelden.
Veständigen Sie Hilfe
- Sind Personen verletzt worden helfen Sie bitte umgehend. Verständigen Sie Hilfe über die europaweit einheitliche Rufnummer (auch vom Handy, stets ohne Vorwahl) 112. Alternativ kann z.B. auf Autobahnen auch die Notrufsäule genutzt werden.
Sichern Sie die Unfallstelle
- Sichern Sie die Unfallstelle schnellstmöglich, damit keine weiteren Unfälle geschehen und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können. Stellen Sie das Warndreieck mindestens 150 Meter entfernt von der Unfallstelle auf. Um besser gesehen zu werden ist zudem das Anlegen einer Warnweste ratsam.
Erstellen Sie ein Unfallprotokoll
- Handelt es sich nur um kleinere Blechschäden (Bagatellschäden), so muss die Polizei nicht zwangsläufig gerufen werden. Die Grenze für Bagatellschäden liegt bei 1.500 Euro pro Kraftfahrzeug. Allerdings sollte immer ein Unfallprotokoll erstellt werden, welches von den Beteiligten unterschrieben werden muss. Ein solches Unfallprotokoll erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer. Es sollte in jedem Auto, wie diese Checkliste, stets mitgeführt werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass auf dem Protokoll ausdrücklich vermerkt ist, dass es sich nur um die Wiedergabe des Unfallhergangs und nicht etwa um ein Schuldanerkenntnis handelt. Haben Sie ein Fotohandy oder eine Kamera dabei, sollten Sie auch Fotos von der Unfallstelle und den Schäden machen.
Melden Sie den Schaden der Versicherung
- Melden Sie den entstandenen Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung; am besten am Tag des Unfalls, spätestens aber sieben Tage danach. Sind beim Unfall Personen zu Schaden gekommen, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse melden und bei der Verletzung von Mitfahrern auch die Insassenunfallversicherung benachrichtigen, soweit eine solche vorhanden ist. Ist ihr Auto nicht mehr fahrbereit so kann es zudem sinnvoll sein, die eigene Kfz-Versicherung direkt vom Unfallort anzurufen um das Abschleppen des Autos zu veranlassen.
Verständen Sie bei einem Wildunfall das Forstamt
- Handelt es sich um einen Wildunfall, ist nicht nur die Polizei, sondern auch das zuständige Forstamt zu benachrichtigen. Fragen Sie gegebenenfalls die Polizei, wenn Sie nicht die richtigen Ansprechpartner kennen.
Holen Sie bei Unstimmigkeiten die Polizei
- Herrscht zwischen den Unfallbeteiligten Uneinigkeit darüber, wer die Schuld für den Unfall trägt, wird dies zwischen den Versicherungen geklärt. Informieren Sie zusätzlich - sofern vorhanden - Ihre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung. Wichtig: Geben Sie auf keinen Fall am Unfallort eine schriftliche und/oder mündliche Schuldanerkennung ab und rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei, die sich auch um die Beweisaufnahme kümmert. Auch ist es nicht empfehlenswert, bereits in Vorleistung für Reparaturen zu gehen, solange der Fall von der Versicherung noch ungeklärt ist.
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