Was ist die Mallorca-Police?

Die sog. "Mallorca-Police" ist eine Vertragsklausel, die in zahlreichen aktuellen Versicherungstarifen bereits inklusive ist - aber nicht in allen.
Die Klausel besagt, dass Mietwagen-Urlauber in Europa mit deutlich höheren Versicherungssummen abgesichert sind, als es die örtliche Mindestversorgung voraussetzt. Verursacht man im Urlaub einen Unfall, der über die gesetzlich vorgeschriebene  Mindestdeckungssumme (meist deutlich niedriger als in Deutschland) des gemieteten Autos hinausgeht, bleibt man selbst auf dem Fehlbetrag sitzen. Da bei einem Unfall mit Sach- und/oder Personenschäden schnell mehrere Hundertausend Euro zusammenkommen, sollte man sich rechtzeitig um eine entsprechende Versicherung kümmern.

  • Die Mallorca-Police gilt, anders als der Name vermuten lässt, nicht nur auf der spanischen Balearen-Insel, sondern Europaweit, inkl. der Balearen, Kanaren und Madeira.

  • Wer in außereuropäischen Ländern ein Auto mietet, benötigt zusätzlich eine sog. Traveller-Police, die weltweit gilt. Übersteigt der Schaden die Ansprüche aus dem ausländischen Vertrag, übernimmt die deutsche Kfz-Versicherung im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen den Rest. So geschützt brauchen Urlauber nicht zu befürchten, dass der Ausflug mit dem Mietwagen im finanziellen Ruin enden könnte.

  • Wer also auf Nummer sicher gehen und im Urlaub ähnlich weitreichend abgesichert wie zu Hause sein will, sollte überprüfen, ob die aktuelle Kfz-Versicherung bereits eine Mallorca Klausel enthält.


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